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Verkehrsrecht

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt zu werden bedeutet in Bayern: Ab zur MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) – und dies schon ab einer Alkoholisierung von 0,3 Promille, sofern ein Fahrfehler in diesem Geisteszustand passieren sollte. Den Grund dafür liefert eine ältere Fahrerin, welche mit 1,28 Promille erwischt wurde, nachdem sie ein paar Gläschen "Melissengeist" konsumiert hatte.

Verkehrsrecht

Der Fall der Spiegeltrinkerin und die Auswirkungen auf den Depperltest in Bayern

Bislang war es so, dass ein Promillewert von stolzen 1,6 Promille aufwärts notwendig war, um zur Wiedererteilung der Lenkerlaubnis eine positive MPU samt Gutachten vorlegen zu müssen. In Bayern revidierte der Verwaltungsgerichtshof seine Rechtsprechung aufgrund des Falles der älteren Dame, die man als sogenannte "Spieltrinkerin" enttarnte. Dies schlussfolgerte der zuständige Sachbearbeiter bei der umgangssprachlich auch als "Depperltest" bezeichneten MPU daraus, dass der Umgang der Dame mit dem alkoholhaltigen Arzneimittel Melissengeist mehr sorglos als sparsam sei und sie dieses auch laut eigenen Angaben stets auf großzügigen Vorrat bei sich habe.

Gegen diese Auffassung wehrte sich die beschuldigte Dame mit dem Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht, welches jedoch der Behörde erster Instanz Folge gab, was wiederum zur Folge hatte, dass dieser Fall beim 11. VGH-Senat zur Entscheidung landete. Dieser war in seiner Rechtsprechung bisweilen davon überzeugt, dass bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Werten unter 1,6 Promille die Anordnung eines Gutachtens nicht nötig wäre. Im gegenständlichen Urteil heißt es wegweisend, dass der zuständige Senat an dieser Auffassung nicht mehr festhält. Weiter stellt der Senat in seinem Urteil fest, dass die Beurteilung des Strafgerichtes in solchen Fällen Vorrang haben muss und es aufzuklären sei, wie sich in Zukunft die Entziehung der Fahrerlaubnis gestalte. Ohne sichere Beurteilung der Fahreignung dürfe das Strafgericht keine Fahrerlaubnis entziehen, weshalb ein dementsprechendes Gutachten verpflichtend notwendig sein soll. Der gemessene Promillewert bei Alkohol am Steuer sei nicht zwangsläufig ausschlaggebend für die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis, ein medizinisch-psychologischer Gutachter soll die tatsächliche Verfassung und damit Fahreignung des Angeklagten im individuellen Fall feststellen.

Einschneidende Änderung der Rechtslage - was nun anders ist

Das Urteil des 11. Senats bedeutet auf den Punkt gebracht, dass die MPU ohne Punkt und Komma von nun an Pflicht ist, für den Fall, dass der Führerschein aufgrund eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr entzogen wird. In dem Fall, der diese neue Rechtslage ausgelöst hat, war die Änderung auch dringend von Nöten. Die vom Melissengeist begeisterte Dame wies ein deutliches Alkoholproblem auf und stellte somit eine Gefährdung im öffentlichen Verkehr dar.

Dass eine stabile Alkoholabstinenz nun nachweislich notwendig ist und mit Gutachten bescheinigt werden soll, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, bedeutet zwar einen merklichen Mehraufwand für Führerscheinbehörden, könnte sich aber als gute Option für mehr Sicherheit im Straßenverkehr - zumindest im Freistaat Bayern durch dieses aktuelle Urteil - herausstellen.

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