Detektive und Detekteien
Ein Detektiv wird im Falle einer Beweiserhebung oder einer Beweisnothilfe beauftragt und sammelt Informationen und Erkenntnisse durch verschiedene Arten der Observation, Befragungen und diversen Recherchen. Wenn es um den Observierten um einen Angeklagten oder einen Beschuldigten handelt, können diese gesammelte Informationen des Detektiven als wichtige Beweisgrundlage bei Gericht gelten.
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Das Wort Detektiv wurde vom lateinischen Wort 'detegere' abgeleitet, dass übersetzt 'aufdecken' bzw. 'entdecken' bedeutet.
Detektive können sowohl selbstständig sein oder in einer Detektei angestellt sein. Dort werden Aufträge von Privatpersonen oder Beamten vermittelt. Auch kann ein Detektiv in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt sein, der dann beauftragt wird, Informationen über einen Gegner eines Verfahrens zu sammeln.
Die Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Detektiven lautet Privatdetektiv. Da in Deutschland keine vom Staat aus vergebene Lizenz für Detektive herrscht, ist diese Berufsbezeichnung nicht geschützt. Detektive werden jedenfalls von der IHK einer Prüfung nach § 34 a GwO unterzogen. Sie arbeiten mit dem sogenannten Jedermanns - Recht und dem sogenannten Jedermanns - Festnahme, und gelten in Deutschland als normale anerkannte Gewerbetreiber nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 . Diese Regelungen gelten für Deutschland.
In Österreich hingegen werden Detektive offiziell als Berufsdetektive bezeichnet, dessen Arbeitnehmer Berufsdetektiv - Assistenten genannt werden. Das Gewerbe der Berufsdetektive zählt zu den reglementierten Gewerben und benötigt eine Befähigungsprüfung von der Behörde. Wie auch in Deutschland gilt für Berufs-, bzw. Privatdetektive die Schweigepflicht und eine besondere Zuverlässigkeit.
Beauftragung eines Detektiven
Wird ein Detektiv beauftragt, verzeichnet dieser einen Dienstvertrag mit dem jeweiligen Kunden, ob Rechtsanwalt, Privatperson etc. . Dies gilt nach der Vorschrift der BGB.
Dieser beinhaltet auch, dass Detektive nicht dazu verpflichtet sind, bei jedem Einsatz einen Erfolg durch Informationen und Erkenntnissen über den jeweiligen Beobachtenden zu leisten, da dieser nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Mit einem Dienstvertrag nimm der Kunde dies in Kenntnis.
Gründe für die Einschaltung eines Detektiven von Seiten des Kunden können verschiedene sein. Der Kunde kann sich für einen Detektiven entscheiden, wenn dieser die staatliche Einschaltung von Staatsanwaltschaft oder der Polizei vermeiden will. Durch einen Detektiven will er nur Erkenntnisse und Informationen sammeln, die dann für eine spätere Einschaltung einer staatlichen Institution hilfreich sein kann. Sollten offizielle Ermittlungen schon im Gange sein, können zusätzliche Informationen seitens des Detektiven die weiteren Beweisgrundlagen unterstützen oder aber auch verwerfen.
Oft werden Detektive in Fällen des Zivilrechts oder anderen ähnlichen Fällen beauftragt, da hier die staatliche Strafverfolgungsbehörde nicht tätig wird oder aber auch nicht tätig werden kann.
Zu den zivilrechtlichen Angelegenheiten gehören unter anderem auch Angelegenheiten zum Sorgerecht, einer Partnerschaft, des Unterhalts und einer Erbschaft. In diesen Angelegenheiten werden Detektive meist von Privatpersonen beauftragt.
Bei diverse Angelegenheiten in einem Unternehmen, wie z.B. über Konkurrenzen, Personal, Schuldnern, Computerkriminalität und vor allem auch Patentrechtsverletzungen werden Detektiven von dem jeweiligen Unternehmen beauftragt.
Informationen darüber erhalten Sie z.b über: www.personal-detektiv.de.
Eine Ausbildung zum Detektiven herrscht in Deutschland bislang noch nicht, da der Beruf des Detektiven beim Berufsbildungsgesetz nicht bekannt ist.
Trotzdem werden von der IHK und weiteren Instituten verschiedene Seminare an Wochenenden angeboten. Diese werden in einem Zeitraum von wenigen Monaten bis hin zu 2 Jahren gehalten.
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